Winterschulung: Der Feuerwehreinsatz im Recht

Am Freitag, den 17.03.2023, gab es von Feuerwehrjuristin Lisa-Maria Tschokert eine Schulung zum Thema: „Was kann/darf/muss man im Feuerwehreinsatz aus rechtlicher Sicht beachten?“

Wiederholt wurden die Aufgaben der Feuerwehr. Der Schwerpunkt lag hier vor allem in der Beantwortung der Frage, in welchen Fällen die Feuerwehren verpflichtet sind etwas zu tun und in welchen Fällen wir lediglich ermächtigt sind etwas zu tun. Daran sind die Folgen einer eventuellen Haftung sowie der Kostentragung geknüpft.

Ein weiterer Themenkomplex beschäftigte sich mit der Frage, in welchen Fällen wir das Blaulicht und/oder das Folgetonhorn einsetzen dürfen. Das heißt, wann erfüllen wir die Voraussetzungen eines Einsatzfahrzeuges gemäß der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960). Das Blaulicht darf von uns jederzeit zu Verkehrsabsicherungszwecken eingesetzt werden; bei Fahrten zum Einsatzort dürfen das Blaulicht und/oder das Folgetonhorn lediglich bei „Gefahr in Verzug“ eingesetzt werden. Die Mitglieder kamen überein, dass die Beurteilung, ob „Gefahr in Verzug“ vorliegt oder nicht nur anhand des Alarmierungstextes schwierig ist.

Nach dem Vortrag folgte eine Gruppenaufgabe. Vorgegeben wurden ein Alarmierungstext sowie ein Bild der Einsatzstelle. Die Mitglieder hatten demnach zu beurteilten, ob die Feuerwehr hier tätig werden muss oder kann, wer haftet und ob der Einsatz des Blaulichts/des Folgetonhorns zum Einsatzort berechtigt ist oder nicht.

Die Vortragende war sehr zufrieden mit den Ergebnissen und dem Engagement ihrer Mitglieder. Im Anschluss gab es eine Jause sowie ein gemütliches Beisammensein.