Die Feuerwehr

Rechtliche Grundlage

Die Freiwilligen Feuerwehr Niederösterreichs sind nicht wie viele Menschen glauben, Vereine, sondern Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das heißt die Feuerwehren sind Träger von Rechten und Pflichten und handeln nach der Gesetzgebung.
Die Gesetzgebung der Feuerwehren sind im Niederösterreichischen Feuerwehrgesetz festgeschrieben. Weiters müssen noch Dienstordnungen und Dienstanweisungen beachtet werden.

Organisation

Die Feuerwehren Niederösterreichs sind in diverse Größenordnungen zusammengefasst, welche für einen Außenstehenden kompliziert und Unübersichtlich wirken, sie sind jedoch gut durchdacht und sinnvoll.
Am Beispiel der FF Zitternberg sieht das so aus:

.) Landesfeuerwehrverband Niederösterreich
.) Viertel über dem Manhartsberg
.) Bezirksfeuerwehrkommando Horn
.) Abschnittsfeuerwehrkommando Gars
.) Unterabschnitt 1

Der Bundesfeuerwehrverband

Das Feuerwehrwesen ist in Österreich seit dem 19. Jahrhundert Sache der Länder und wird daher im wesentlichen von den Landesfeuerwehrverbänden gestaltet. Um eine gewisse Einheitlichkeit und eine gemeinsame Vertretung gegenüber Stellen des Bundes zu ermöglichen und um die Kenntnisse von Feuerwehrexperten optional ausnützen zu können, wurde der ÖBFV als Dachorganisation auf Vereinsbasis geschaffen. Sein Präsident wird vom Bundesfeuerwehrtag gewählt, der sich aus Vertretern aller Bundesländern zusammensetzt. Der Präsident des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes ist gleichzeitig Landesfeuerwehrkommandant.

Präsident des ÖBFV: KR Josef Buchta (Landesfeuerwehrkommandant Niederösterreich)
Vizepräsident: DI Dr. Friedrich Perner (Landesfeuerwehrkommandant Wien)
Vizepräsident: Josef Meschik (Landesfeuerwehrkommandant Kärnten)
Vizepräsident: Ing. Franz Humer (Bezirksfeuerwehrkommandant Wels)

Der Landesverband

Höchste Instanz im niederösterreichischen Feuerwehrwesen ist der Niederösterreichische Landesfeuerwehrverband. Er wird geführt vom Landesfeuerwehrkommandanten (Dienstgrad Landesbranddirektor) und dem Landesfeuerwehrkommandanten Stellvertreter (Dienstgrad Landesbranddirektor Stellvertreter).
Diese wählt der Landesfeuerwehrtag (das sind alle Bezirksfeuerwehrkommandanten) alle fünf Jahre. Der Landesfeuerwehrkommandant vertritt den Landesfeuerwehrverband (alle Feuerwehren die im niederösterreichischen Feuerwehrregister eingetragen sind) gegenüber der Landesregierung und dem Amt der Landesregierung.
Die laufenden Entscheidungen trifft der Landesfeuerwehrrat. Dieser setzt sich zusammen aus dem Landesfeuerwehrkommandanten, seinem Stellvertreter, den Vorsitzenden des Betriebsfeuerwehr-, des Ausbildungs-, des Technischen- und des Finanzausschusses sowie aus je einem vom Landesfeuerwehrtag gewählten Bezirksfeuerwehrkommandanten aus jedem der vier Landesviertel („Viertelskommandant“).
Die Entscheidungen des Landesfeuerwehrrates bzw. des Landesfeuerwehrkommandanten werden durch zahlreiche Ausschüsse, Arbeitsausschüsse und Arbeitsgruppen vorbereitet, die dem Landesfeuerwehrrat nur Empfehlungen vorlegen. Durch diese zentrale Führung werden eine einheitliche Linie und die Zusammenschau des gesamten Feuerwehrwesens in Niederösterreich garantiert.
Alle Verwaltungsaufgaben des Landesfeuerwehrverbandes nimmt das Landesfeuerwehrkommando, die Bürostelle des Niederösterreichischen Landesfeuerwehrverbandes und des Landesfeuerwehrkommandanten, wahr. Es befindet sich am selben Gelände wie die Niederösterreichische Landesfeuerwehrschule in Tulln in der Langenlebarner Straße. Für die wichtigsten Agenden stehen Sachbearbeiter mit Spezialkenntnissen zur Verfügung. Die wichtigsten Sachgebiete sind Feuerwehrtechnik, Ausbildung, Leistungsbewerbe, Vorbeugender Brandschutz, Feuerwehrjugend, KHD und Sonderdienste, Geräte- und Fahrzeugförderung, Nachrichtendienst, Öffentlichkeitsarbeit, die Redaktion der Monatszeitschrift „brand aus“, Feuerwehrgeschichte und Feuerwehrmuseum, Bearbeitung von Versicherungsfällen, Statistik und Buchhaltung.
Im Landesfeuerwehrkommando werden alle Vorlagen an den Landesfeuerwehrrat entscheidungsreif gemacht und protokolliert, alle Ausschreibungen und alle Sitzungsprotokolle werden dort angefertigt. Die Bediensteten arbeiten in Ausschüssen, Arbeitsausschüssen und Arbeitsgruppen mit, administrieren deren Empfehlungen und reichen sie dem Landesfeuerwehrkommandanten weiter. Dadurch ist ein zentraler Fluss der Arbeit aller Beratungsgremien bis hin zum Landesfeuerwehrkommandanten und zum Landesfeuerwehrrat gewährleistet.
Durch dem ständigen Umgang mit der Materie erwerben die Sachbearbeiter viele Spezialkenntnisse, daher werden mehrere von ihnen auch als Referenten und bisweilen auch in Gremien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes als Mitarbeiter eingesetzt.
Im Landesfeuerwehrkommando werden die Feuerwehrdaten aller Feuerwehrmitglieder gespeichert, dort sind alle Angaben über Ausrüstung festgehalten; alle Ansuchen um Förderung von Einsatzfahrzeugen und –geräten laufen über diese Dienststelle.
Landesfeuerwehrkommandant: LBD KR Josef Buchta
Landesfeuerwehrkommandant Stv.: LBDSTV Armin Blutsch

Das Bezirksfeuerwehrkommando

Die nächsthöhere Instanz ist der Bezirksfeuerwehrkommandant (Dienstgrad Oberbrandrat). Er bildet zusammen mit dem Bezirksfeuerwehrkommandanten Stellvertreter (Dienstgrad Brandrat Bezirksfeuerwehrkommandant Stellvertreter) und dem Leiter des Verwaltungsdienstes (Dienstgrad Verwaltungsrat) beim Bezirksfeuerwehrkommando das Bezirksfeuerwehrkommando. Bezirksfeuerwehrkommandant und der Stellvertreter werden alle fünf Jahre im Beisein eines Vertreters der Bezirksverwaltungsbehörde von den Abschnittsfeuerwehrkommandanten und deren Stellvertretern gewählt.
Die Bezirksfeuerwehrkommandanten sind die Bindeglieder zwischen den Feuerwehrabschnitten und dem Landesfeuerwehrkommando, sie nehmen die Interessen des Feuerwehrwesens auf Bezirksebene wahr, sie organisieren und leiten Katastrophenübungen, beaufsichtigen die Arbeit der Feuerwehrabschnitte und koordinieren durch Bezirkssachbearbeiter die Tätigkeit der Abschnittssachbearbeiter für die verschiedenen Dienste. Die Bezirksfeuerwehrkommandanten arbeiten im Katastrophen- und Großeinsatzfall intensiv mit der behördlichen Einsatzleitung der Bezirkshauptmannschaft zusammen und sind selbst oder durch Vertreter im Bezirksführungsstab (BFÜST) vertreten. Jedes Bezirksfeuerwehrkommando organisiert Feuerwehrleistungsbewerbe auf Bezirksebene.
Mit Beginn der 1980er Jahre haben sich die Aufgaben der Bezirksfeuerwehrkommandanten wesentlich erweitert. Vor allem werden nun mehrere Lehrgänge der Feuerwehrschule im Bezirk durchgeführt. Der Bezirksfeuerwehrkommandant hat die Bezirkshauptmannschaft in Feuerwehrfragen zu beraten.
Bezirksfeuerwehrkommandant: OBR Werner Loidolt (FF Horn)
Bezirksfeuerwehrkommandant Stv.: BR Christian Angerer (FF Eggenburg)
Leiter des Verwaltungsdienstes: VI Peter Haumer (FF Mold)

Das Abschnittsfeuerwehrkommando

Die Feuerwehrabschnitte decken sich meist mit dem Gebiet eines Gerichtsbezirkes und umfassen üblicherweise 10 bis 40 Feuerwehren. Der Abschnittsfeuerwehrkommandant (Dienstgrad: Brandrat, BR) wird von den Unterabschnittsfeuerwehrkommandanten des Feuerwehrabschnittes alle fünf Jahre aus deren Mitte gewählt, ebenso der Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter (Dienstgrad: Abschnittsbrandinspektor, ABI). Dem Abschnittsfeuerwehrkommandanten obliegt die Unmittelbare Dienstaufsicht über die Feuerwehren, jährlich hat er selbst oder durch einen Beauftragten die einzelnen Feuerwehren zu inspizieren. Zur Wahrnehmung der verschiedenen Aufgaben werden Abschnittssachbearbeiter ernannt, die im Auftrag des Abschnittsfeuerwehrkommandanten tätig werden und diesem unterstehen: ASB für Atemschutz, Schadstoff, Fahrzeug- und Gerätedienst, Sanität, etc. Das Abschnittsfeuerwehrkommando organisiert öfters Großübungen und überprüft diese, auch veranstalten mehrere Feuerwehrabschnitte eigene Feuerwehrleistungsbewerbe. Die Gegenseitige Hilfe und die Kontrolle wirken sich für die einzelnen Feuerwehren innerhalb des Feuerwehrabschnittes am unmittelbarsten aus.

Abschnittsfeuerwehrkommandanten im Bezirk Horn:

Abschnitt 1, Eggenburg: BR Ing. Georg Platzer (FF Röschitz)
Abschnitt 2, Geras: BR Heinz Krehan (FF Goggitsch)
Abschnitt 3, Horn: BR Klaus Ringl (FF Messern)
Abschnitt 4, Gars: BR Thomas Nichtawitz (FF Gars am Kamp)

Der Feuerwehrunterabschnitt

Mehrere Feuerwehren, oft jene eines Gemeindegebietes, bilden den Feuerwehrunterabschnitt. Der Unterabschnittsfeuerwehrkommandant (Dienstgrad: Hauptbrandinspektor, HBI) wird von den Feuerwehrkommandanten und den Feuerwehrkommandanten Stellvertretern aus deren Mitte gewählt, er übt im Auftrag den Abschnittsfeuerwehrkommandanten die Dienstaufsicht über die Feuerwehren des Unterabschnittes aus; diese üben gemeinsam, sie erstellen Alarmpläne und Brandschutzkonzepte für ihren Bereich, sie versuchen gemeinsam die Feuerwehrinteressen ihres Bereiches zu vertreten. Bei gemeinsamen Einsätzen mehrerer Feuerwehren sind aber auch Feuerwehren anderer Unterabschnitte zu alarmieren, wenn diese näher liegen. Die Funktionäre ab dem Unterabschnittsfeuerwehrkommandanten sind bereits Funktionäre des Niederösterreichischen Landesfeuerwehrverbandes.

Im Feuerwehrunterabschnitt 1, zu dem auch die Feuerwehr Zitternberg gehört, sind noch die Feuerwehren Gars am Kamp, Thunau, Kamegg, Nonndorf/Gars, Maiersch und Buchberg eingegliedert.

Unterabschnittskommandanten des Feuerwehrabschnittes Gars:

Unterabschnitt 1: HBI Franz Hartl (FF Maiersch)
Unterabschnitt 2: HBI Johann Gigl (FF Wolfshof)
Unterabschnitt 3: HBI Franz Fuchs (FF Mold)
Unterabschnitt 4: HBI Alois Wazlawik (FF Feinfeld)