Dienstgrade

Hier sehen Sie die Dienstgrade der niederösterreichischen Feuerwehren.

Probefeuerwehrmann

Funktion: eingeteiltes Mitglied in Ausbildung

Voraussetzung: vollendetes 15. Lebensjahr

Feuerwehrmann

Funktion: eingeteiltes Mitglied

Voraussetzung: Abschlussmodul Truppmann

Oberfeuerwehrmann

Funktion: eingeteiltes Mitglied

Voraussetzung: Abschlussmodul Truppmann

erf. Dienstzeit: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Hauptfeuerwehrmann

Funktion: eingeteiltes Mitglied

Voraussetzung: Abschlussmodul Truppmann

erf. Dienstzeit: 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Löschmeister

Funktion: eingeteiltes Mitglied

Voraussetzung: Abschlussmodul Truppmann

erf. Dienstzeit: 18 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Sachbearbeiter

mögliche Funktionen:

.) Sachbearbeiter einer Feuerwehr gem. DA 5.5.1
.) Fahrmeister
.) Zeugmeister
.) Gehilfe des Fahrmeisters
.) Gehilfe des Zeugmeisters

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion

Der Sachbearbeiter in der Feuerwehr wird vom zuständigen Feuerwehrkommandanten ernannt.

Löschmeister

mögliche Funktionen:

.) Zugtruppkommandant
.) Gruppenkommandant
.) Ausbilder in der Feuerwehr
.) Fahrmeister
.) Zeugmeister
.) Feuerwehrjugendführer
.) Gehilfe des Fahrmeisters
.) Gehilfe des Zeugmeisters

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion

erf. Dienstzeit:

3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Oberlöschmeister

mögliche Funktionen:

.) Zugtruppkommandant
.) Gruppenkommandant
.) Ausbilder in der Feuerwehr
.) Fahrmeister
.) Zeugmeister
.) Feuerwehrjugendführer
.) Gehilfe des Fahrmeisters
.) Gehilfe des Zeugmeisters

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion

erf. Dienstzeit:

6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht.

Hauptlöschmeister

mögliche Funktionen:

.) Zugtruppkommandant
.) Gruppenkommandant
.) Ausbilder in der Feuerwehr
.) Fahrmeister
.) Zeugmeister
.) Feuerwehrjugendführer
.) Gehilfe des Fahrmeisters
.) Gehilfe des Zeugmeisters

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion

erf. Dienstzeit:

12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht.

Abschnittssachbearbeiter

mögliche Funktionen:

.) Abschnittssachbearbeiter gem. DA 5.5.1

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.)abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion

Im Gegensatz zum Sachbearbeiter in der Feuerwehr, wird der Abschnittssachbearbeiter vom Abschnittsfeuerwehrkommandanten des jeweiligen Feuerwehrabschnittes ernannt.

Brandmeister

mögliche Funktionen:

.) Zugskommandant
.) Feuerwachekommandant
.) Ausbilder in der Feuerwehr
.) Fahrmeister
.) Zeugmeister

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion

erf. Dienstzeit:

3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Oberbrandmeister

mögliche Funktionen:

.) Zugskommandant
.) Feuerwachekommandant
.) Ausbilder in der Feuerwehr
.) Fahrmeister
.) Zeugmeister

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion

erf. Dienstzeit:

6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht.

Hauptbrandmeister

mögliche Funktionen:

.) Zugskommandant
.) Feuerwachekommandant
.) Ausbilder in der Feuerwehr
.) Fahrmeister
.) Zeugmeister

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion

erf. Dienstzeit:

12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht.

Bezirkssachbearbeiter

mögliche Funktionen:

.) Bezirkssachbearbeiter gem. DA 5.5.1

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.)abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion

Im Gegensatz zum Sachbearbeiter in der Feuerwehr, wird der Bezirkssachbearbeiter vom Bezirksfeuerwehrkommandanten des jeweiligen Feuerwehrbezirkes ernannt.

Brandinspektor

mögliche Funktionen:

.) Feuerwehrkommandant Stellvertreter
.) Feuerwachekommandant eines abgesetzten Zuges

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion

erf. Dienstzeit:

3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Oberbrandinspektor

mögliche Funktionen:

.) Feuerwehrkommandant
.) Feuerwehrkommandant Stellvertreter

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion

erf. Dienstzeit:

3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Hauptbrandinspektor

mögliche Funktionen:

.) Unterabschnittsfeuerwehrkommandant
.) Feuerwehrkommandant
.) Feuerwehrkommandant Stellvertreter

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion

erf. Dienstzeit:

3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Abschnittsbrandinspektor

mögliche Funktionen:

.) Abschnittsfeuerwehrkommandant Stellvertreter
.) Feuerwehrkommandant

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion

erf. Dienstzeit:

3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst bei Funktion als Kommandant
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst bei Funktion als Abschnittsfeuerwehrkommandant Stellvertreter

Brandrat

Funktion:

.) Abschnittsfeuerwehrkommandant

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung

erf. Dienstzeit:

6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Brandrat

Funktion:

.) Bezirksfeuerwehrkommandant Stellvertreter

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung

erf. Dienstzeit:

6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Oberbrandrat

Funktion:

.) Bezirksfeuerwehrkommandant

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung

erf. Dienstzeit:

6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Landesfeuerwehrrat

Funktion:

.) Vorsitzender des Betriebsfeuerwehrausschusses
.) Vorsitzender eines Ausschusse gem. § 50, Abs. 1 NÖFG
.) Feuerwehrviertelsvertreter

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung

erf. Dienstzeit:

6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Landesbranddirektor Stellvertreter

Funktion:

.) Landesfeuerwehrkommandant Stellvertreter

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung

erf. Dienstzeit:

6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Landesbranddirektor

Funktion:

.) Landesfeuerwehrkommandant

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung

erf. Dienstzeit:

6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst