Dienstgrade
Hier sehen Sie die Dienstgrade der niederösterreichischen Feuerwehren.
Probefeuerwehrmann

Funktion: eingeteiltes Mitglied in Ausbildung
Voraussetzung: vollendetes 15. Lebensjahr
Feuerwehrmann

Funktion: eingeteiltes Mitglied
Voraussetzung: Abschlussmodul Truppmann
Oberfeuerwehrmann

Funktion: eingeteiltes Mitglied
Voraussetzung: Abschlussmodul Truppmann
erf. Dienstzeit: 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Hauptfeuerwehrmann

Funktion: eingeteiltes Mitglied
Voraussetzung: Abschlussmodul Truppmann
erf. Dienstzeit: 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Löschmeister

Funktion: eingeteiltes Mitglied
Voraussetzung: Abschlussmodul Truppmann
erf. Dienstzeit: 18 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Sachbearbeiter

mögliche Funktionen:
.) Sachbearbeiter einer Feuerwehr gem. DA 5.5.1
.) Fahrmeister
.) Zeugmeister
.) Gehilfe des Fahrmeisters
.) Gehilfe des Zeugmeisters
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion
Der Sachbearbeiter in der Feuerwehr wird vom zuständigen Feuerwehrkommandanten ernannt.
Löschmeister

mögliche Funktionen:
.) Zugtruppkommandant
.) Gruppenkommandant
.) Ausbilder in der Feuerwehr
.) Fahrmeister
.) Zeugmeister
.) Feuerwehrjugendführer
.) Gehilfe des Fahrmeisters
.) Gehilfe des Zeugmeisters
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion
erf. Dienstzeit:
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Oberlöschmeister

mögliche Funktionen:
.) Zugtruppkommandant
.) Gruppenkommandant
.) Ausbilder in der Feuerwehr
.) Fahrmeister
.) Zeugmeister
.) Feuerwehrjugendführer
.) Gehilfe des Fahrmeisters
.) Gehilfe des Zeugmeisters
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion
erf. Dienstzeit:
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht.
Hauptlöschmeister

mögliche Funktionen:
.) Zugtruppkommandant
.) Gruppenkommandant
.) Ausbilder in der Feuerwehr
.) Fahrmeister
.) Zeugmeister
.) Feuerwehrjugendführer
.) Gehilfe des Fahrmeisters
.) Gehilfe des Zeugmeisters
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion
erf. Dienstzeit:
12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht.
Abschnittssachbearbeiter

mögliche Funktionen:
.) Abschnittssachbearbeiter gem. DA 5.5.1
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.)abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion
Im Gegensatz zum Sachbearbeiter in der Feuerwehr, wird der Abschnittssachbearbeiter vom Abschnittsfeuerwehrkommandanten des jeweiligen Feuerwehrabschnittes ernannt.
Brandmeister

mögliche Funktionen:
.) Zugskommandant
.) Feuerwachekommandant
.) Ausbilder in der Feuerwehr
.) Fahrmeister
.) Zeugmeister
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion
erf. Dienstzeit:
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Oberbrandmeister

mögliche Funktionen:
.) Zugskommandant
.) Feuerwachekommandant
.) Ausbilder in der Feuerwehr
.) Fahrmeister
.) Zeugmeister
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion
erf. Dienstzeit:
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht.
Hauptbrandmeister

mögliche Funktionen:
.) Zugskommandant
.) Feuerwachekommandant
.) Ausbilder in der Feuerwehr
.) Fahrmeister
.) Zeugmeister
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion
erf. Dienstzeit:
12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht.
Bezirkssachbearbeiter

mögliche Funktionen:
.) Bezirkssachbearbeiter gem. DA 5.5.1
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.)abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion
Im Gegensatz zum Sachbearbeiter in der Feuerwehr, wird der Bezirkssachbearbeiter vom Bezirksfeuerwehrkommandanten des jeweiligen Feuerwehrbezirkes ernannt.
Brandinspektor

mögliche Funktionen:
.) Feuerwehrkommandant Stellvertreter
.) Feuerwachekommandant eines abgesetzten Zuges
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion
erf. Dienstzeit:
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Oberbrandinspektor

mögliche Funktionen:
.) Feuerwehrkommandant
.) Feuerwehrkommandant Stellvertreter
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion
erf. Dienstzeit:
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Hauptbrandinspektor

mögliche Funktionen:
.) Unterabschnittsfeuerwehrkommandant
.) Feuerwehrkommandant
.) Feuerwehrkommandant Stellvertreter
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion
erf. Dienstzeit:
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Abschnittsbrandinspektor

mögliche Funktionen:
.) Abschnittsfeuerwehrkommandant Stellvertreter
.) Feuerwehrkommandant
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) abgeschlossene Ausbildung je nach Funktion
erf. Dienstzeit:
3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst bei Funktion als Kommandant
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst bei Funktion als Abschnittsfeuerwehrkommandant Stellvertreter
Brandrat

Funktion:
.) Abschnittsfeuerwehrkommandant
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung
erf. Dienstzeit:
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Brandrat

Funktion:
.) Bezirksfeuerwehrkommandant Stellvertreter
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung
erf. Dienstzeit:
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Oberbrandrat

Funktion:
.) Bezirksfeuerwehrkommandant
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung
erf. Dienstzeit:
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Landesfeuerwehrrat

Funktion:
.) Vorsitzender des Betriebsfeuerwehrausschusses
.) Vorsitzender eines Ausschusse gem. § 50, Abs. 1 NÖFG
.) Feuerwehrviertelsvertreter
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung
erf. Dienstzeit:
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Landesbranddirektor Stellvertreter

Funktion:
.) Landesfeuerwehrkommandant Stellvertreter
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung
erf. Dienstzeit:
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Landesbranddirektor

Funktion:
.) Landesfeuerwehrkommandant
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung
erf. Dienstzeit:
6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
