Sonderdienstgrade
Hier sehen Sie die Sonderdienstgrade der niederösterreichischen Feuerwehren.
Feuerwehrmusiker

Funktion: Mitglied einer Feuerwehrmusikkapelle
Kapellmeister

Funktion: Kapellmeister einer Feuerwehrmusikkapelle
Feuerwehrjurist
Funktion: Jurist im Feuerwehrdienst
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Modul Abschluss Truppmann
.) abgeschlossenes Magisterium der Rechtswissenschaften
.) abgeschlossenes Dokorat der Rechtswissenschaften
Die Beförderung zu diesem Dienstgrad erfolgt durch den Landesfeuerwehrkommandanten.
Feuerwehrtechniker

Funktion:
Sachverständiger in einer oder mehreren technischen Sparten des Feuerwehrwesens.
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Modul Abschluss Truppmann
.) Modul Führungsstufe 2
.) Modul Gefahrenabwehr 1 oder
.) Modul Feuerpolizeiliche Beschau oder
.) Brandschutztechnik oder
.) Ausbildung zum autorisierten Sachverständigen des NÖLFV
.) abgeschlossenes Studium an einer HTL, FH oder Hochschule
.) Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Dipl.-Ing. FH"
.) Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Dipl.-.Ing"
.) Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Ingenieur"
Die Beförderung zu diesem Dienstgrad erfolgt durch den Landesfeuerwehrkommandanten.
Feuerwehrarzt

Funktion: Arzt im Feuerwehrdienst
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Modul Abschluss Truppmann
.) Doktor der gesamten Heilkunde "ius practicandi"
.) Recht zur selbständigen Berufsausübung
Die Beförderung zu diesem Dienstgrad erfolgt durch den Landesfeuerwehrkommandanten.
Bezirksfeuerwehrarzt

Funktion: Arzt im Bezirksfeuerwehrkommando
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Modul Abschluss Truppmann
.) Feuerwehrärzte Fortbildungslehrgang
.) Doktor der gesamten Heilkunde "ius practicandi"
.) Kenntnisse in Notfall- und Katastrophenmedizin
.) Recht zur selbständigen Berufsausübung
erf. Dienstzeit: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Die Beförderung zu diesem Dienstgrad erfolgt durch den Landesfeuerwehrkommandanten.
Landesfeuerwehrarzt

mögliche Funktionen:
.) Leiter des medizinischen Dienstes des NÖLFV
.) Arzt des Landesfeuerwehrverbandes
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Modul Abschluss Truppmann
.) Feuerwehrärzte Fortbildungslehrgang
.) Höhere Feuerwehrausbildung
.) Doktor der gesamten Heilkunde "ius practicandi"
.) Kenntnisse in Notfall- und Katastrophenmedizin
.) Recht zur selbständigen Berufsausübung
erf. Dienstzeit: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Die Beförderung zu diesem Dienstgrad erfolgt durch den Landesfeuerwehrkommandanten.
Feuerwehrkurat

Funktion: Geistlicher im Feuerwehrdienst
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Modul Abschluss Truppmann
.) katholischer Geistlicher oder Diakon
.) evangelischer Geistlicher oder Diakon
Die Beförderung zu diesem Dienstgrad erfolgt durch den Landesfeuerwehrkommandanten.
Landesfeuerwehrkurat

Funktion: Geistlicher des Landesfeuerwehrverbandes
Voraussetzungen:
.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Modul Abschluss Truppmann
.) katholischer Geistlicher
erf. Dienstzeit: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Die Beförderung zu diesem Dienstgrad erfolgt durch den Landesfeuerwehrkommandanten.
