Sonderdienstgrade

Hier sehen Sie die Sonderdienstgrade der niederösterreichischen Feuerwehren.

Feuerwehrmusiker

Funktion: Mitglied einer Feuerwehrmusikkapelle

Kapellmeister

Funktion: Kapellmeister einer Feuerwehrmusikkapelle

Feuerwehrjurist

Funktion: Jurist im Feuerwehrdienst

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Modul Abschluss Truppmann
.) abgeschlossenes Magisterium der Rechtswissenschaften
.) abgeschlossenes Dokorat der Rechtswissenschaften

Die Beförderung zu diesem Dienstgrad erfolgt durch den Landesfeuerwehrkommandanten.

Feuerwehrtechniker

Funktion:

Sachverständiger in einer oder mehreren technischen Sparten des Feuerwehrwesens.

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Modul Abschluss Truppmann
.) Modul Führungsstufe 2
.) Modul Gefahrenabwehr 1 oder
.) Modul Feuerpolizeiliche Beschau oder
.) Brandschutztechnik oder
.) Ausbildung zum autorisierten Sachverständigen des NÖLFV
.) abgeschlossenes Studium an einer HTL, FH oder Hochschule
.) Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Dipl.-Ing. FH"
.) Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Dipl.-.Ing"
.) Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Ingenieur"

Die Beförderung zu diesem Dienstgrad erfolgt durch den Landesfeuerwehrkommandanten.

Feuerwehrarzt

Funktion: Arzt im Feuerwehrdienst

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Modul Abschluss Truppmann
.) Doktor der gesamten Heilkunde "ius practicandi"
.) Recht zur selbständigen Berufsausübung

Die Beförderung zu diesem Dienstgrad erfolgt durch den Landesfeuerwehrkommandanten.

Bezirksfeuerwehrarzt

Funktion: Arzt im Bezirksfeuerwehrkommando

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Modul Abschluss Truppmann
.) Feuerwehrärzte Fortbildungslehrgang
.) Doktor der gesamten Heilkunde "ius practicandi"
.) Kenntnisse in Notfall- und Katastrophenmedizin
.) Recht zur selbständigen Berufsausübung

erf. Dienstzeit: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Die Beförderung zu diesem Dienstgrad erfolgt durch den Landesfeuerwehrkommandanten.

Landesfeuerwehrarzt

mögliche Funktionen:

.) Leiter des medizinischen Dienstes des NÖLFV
.) Arzt des Landesfeuerwehrverbandes

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Modul Abschluss Truppmann
.) Feuerwehrärzte Fortbildungslehrgang
.) Höhere Feuerwehrausbildung
.) Doktor der gesamten Heilkunde "ius practicandi"
.) Kenntnisse in Notfall- und Katastrophenmedizin
.) Recht zur selbständigen Berufsausübung

erf. Dienstzeit: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Die Beförderung zu diesem Dienstgrad erfolgt durch den Landesfeuerwehrkommandanten.

Feuerwehrkurat

Funktion: Geistlicher im Feuerwehrdienst

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Modul Abschluss Truppmann
.) katholischer Geistlicher oder Diakon
.) evangelischer Geistlicher oder Diakon

Die Beförderung zu diesem Dienstgrad erfolgt durch den Landesfeuerwehrkommandanten.

Landesfeuerwehrkurat

Funktion: Geistlicher des Landesfeuerwehrverbandes

Voraussetzungen:

.) vollendetes 18. Lebensjahr
.) Modul Abschluss Truppmann
.) katholischer Geistlicher

erf. Dienstzeit: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Die Beförderung zu diesem Dienstgrad erfolgt durch den Landesfeuerwehrkommandanten.